Eckehard Köhn
Rechtsanwalt 

Kosten

Guter Rat muss nicht teuer sein!

Die Tätigleit eines Rechtsanwalts berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Es empfielt sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. über diese können die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts übernommen werden.

Auf besonderen Wunsch kann auch für eine außergerichtliche Tätigkeit eine Gebührenvereinbarung vereinbart werden.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe. Die Beratungshilfe trägt die Kosten für die außergerichtlichen Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt für denjenigen Rechtssuchenden, der die Kosten nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Die Prozesskostenhilfe kommt dagegen bei einem Prozess in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht. Eine Voraussetzung ist auch hier, dass der Rechtssuchende nicht in der Lage ist, die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren zu tragen.

Hierzu finden Sie einen Antrag und Hinweise unter den folgenden Links:

Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe

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Für weitere Fragen bezüglich der Kosten stehe ich Ihnen zur Verfügung.